Denkmal-AfA 2026

Mit der Sonder-AfA für Denkmalschutz schreiben Sie 100% des Sanierungsanteils in 12 Jahren ab. 9% pro Jahr in den ersten 8 Jahren plus 7% in den 4 Folgejahren.

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Was ist die Denkmal-AfA?

Die Denkmal-AfA nach §§ 7h und 7i EStG erlaubt Eigentümern denkmalgeschützter Immobilien oder Objekten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten eine erhöhte Abschreibung des Sanierungsanteils. Der Vorteil: 100% des Sanierungsanteils sind innerhalb von 12 Jahren steuerlich absetzbar, statt der üblichen 50 Jahre bei normaler linearer AfA.

Wer profitiert von Denkmal-AfA?

Profitieren tun vor allem Spitzenverdiener. Bei einem Sanierungsanteil von 200.000 € und einem Spitzensteuersatz von 42% bringt die Denkmal-AfA in den ersten 8 Jahren 9% × 200.000 = 18.000 € pro Jahr als Werbungskosten. Das spart 7.560 € Steuer pro Jahr, also über 60.000 € in 8 Jahren.

Voraussetzungen für die Denkmal-AfA

BedingungDetail
BauherrenstellungSie müssen Bauherr oder Erstbesitzer der Sanierung sein
Behördliche BescheinigungDenkmalschutz- oder Sanierungsbescheinigung der Gemeinde nötig
VermietungBei Vermietung volle 9%/7% AfA, bei Eigennutzung nur 9% × 10 Jahre
KaufzeitpunktSanierungskosten müssen NACH Erwerb anfallen

Praxisbeispiel

Bestandsimmobilie in Sachsen für 250.000 €, Sanierung 200.000 €. Aufteilung: 100.000 € normaler Gebäudewert, 200.000 € Sanierungsanteil. Steuersatz 42%.

JahrReguläre AfA 2%Denkmal-AfASteuerersparnis
1-82.000 €18.000 €8.400 € pro Jahr
9-122.000 €14.000 €6.720 € pro Jahr
Summe 12 Jahre24.000 €200.000 €94.080 € gespart

Risiken und Stolpersteine

Die Denkmalschutz-Bescheinigung muss vor Sanierungsbeginn vorliegen. Werden Modernisierungen vor Bescheinigung gestartet, gilt nur die normale AfA für diese Kosten. Auch eine spätere Selbstnutzung schmälert die AfA-Vorteile rückwirkend. Bei Verkauf vor Ende der Spekulationsfrist greift die Spekulationssteuer.

Häufige Fragen

Was ist Denkmal-AfA und wer kann sie nutzen?

Denkmal-AfA ist die erhöhte Abschreibung für Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten oder in Sanierungsgebieten gelegenen Immobilien. 9% pro Jahr in 8 Jahren plus 7% in 4 Jahren auf den Sanierungsanteil. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Gemeinde.

Wie hoch ist die Steuerersparnis bei Denkmal-AfA?

Bei 200.000 € Sanierungsanteil und 42% Spitzensteuersatz spart die Denkmal-AfA in den ersten 8 Jahren etwa 67.000 € Steuer (vs. nur 6.700 € bei regulärer 2% AfA). Über die volle Laufzeit von 12 Jahren liegt die Ersparnis oft bei 90-100.000 €.

Gilt Denkmal-AfA auch bei Eigennutzung?

Ja, aber abgeschwächt. Bei Eigennutzung sind nur 9% pro Jahr für 10 Jahre absetzbar (= 90% Abschreibung). Bei Vermietung sind es 100% in 12 Jahren plus die normale lineare AfA für den Restbau.

Wo finde ich denkmalgeschützte Immobilien?

Bei den Denkmalbehörden der Länder oder in Auktionshäusern für Denkmalimmobilien. In NRW etwa beim Landesdenkmalamt. In Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es viele Objekte mit hohem Sanierungsbedarf zu moderaten Preisen, ideal für die AfA-Strategie.

Lohnt sich Denkmal-AfA für jeden?

Für Spitzenverdiener mit hohem Steuersatz (35% und mehr) lohnt sich die Strategie fast immer. Für Geringverdiener bringt der hohe AfA-Hebel weniger, da der Steuerspareffekt mit dem persönlichen Steuersatz skaliert. Ab ca. 70.000 € Jahreseinkommen steigt der Nutzen deutlich.

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