Wie viel Abschreibung koennen Sie steuerlich geltend machen? Schritt fuer Schritt erklaert mit drei realistischen Beispielen, vom Bestandsbau bis zur Denkmal-Wohnung.
→ Steuer-DNA-Rechner starten| Szenario | Kaufpreis | Gebaeude-Anteil | AfA-Satz | AfA p.a. | Spitzensatz-Ersparnis p.a. |
|---|---|---|---|---|---|
| Bestandswohnung Koeln 1990er | 380.000 EUR | 285.000 EUR (75%) | 2% | 5.700 EUR | 2.518 EUR |
| Neubau Leipzig EH40 | 500.000 EUR | 400.000 EUR (80%) | 3% + 5% Sonder | 32.000 EUR | 14.137 EUR |
| Denkmal Dresden | 450.000 EUR | 292.500 EUR Sanierungsanteil | 9% | 26.325 EUR | 11.628 EUR |
Lineare AfA Bestand: 2% pro Jahr (vor 2023 fertiggestellt). Neubau (ab 2023): 3% pro Jahr. Degressive AfA: 5% (sinkend). Sonder-AfA EH40: zusaetzlich 5% in 4 Jahren. Denkmal-AfA Sanierungsanteil: 9% in 8 Jahren, dann 7% in 4 Jahren.
Mit dem Tag der Anschaffung (= notarieller Kaufvertrag plus Uebergang von Nutzen und Lasten). Im ersten Jahr zeitanteilig (pro rata temporis monatlich).
Der Teil des Kaufpreises, der auf das Gebaeude entfaellt (nicht auf den Grund). Nur das Gebaeude wird abgeschrieben. Faustregel: 70-85% Gebaeude, 15-30% Grund. Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss helfen bei der genauen Aufteilung.
Als Werbungskosten in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung). Reduziert die Mieteinnahmen, oft sogar bis zu negativen Einkuenften (Werbungskostenueberschuss), die mit anderem Einkommen verrechnet werden.
Nein, vergessene AfA in einem Jahr ist verloren. Bei rueckwirkender Aenderung der Steuererklaerung (innerhalb der 4-Jahres-Frist) kann sie aber nachtraeglich beantragt werden.
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