Selbstgenutzte Immobilie verkaufen ohne Steuern? Die §23 EStG-Ausnahme erlaubt es nach nur 3 Jahren - wenn Sie es richtig machen.
→ Steuer-DNA-Rechner startenBei selbstgenutzten Immobilien greift §23 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Steuerfrei verkaufen Sie, wenn die Immobilie
| Situation | Eigennutzung? |
|---|---|
| Sie selbst wohnen drin | ✅ Ja |
| Ehepartner/eingetragene Lebensgemeinschaft wohnen drin | ✅ Ja |
| Eigene Kinder im Haushalt wohnen drin | ✅ Ja (wenn kindergeldberechtigt) |
| Vermietet an Eltern (mit Mietvertrag) | ❌ Nein, Vermietung |
| Tageweise gemietet (Airbnb) | ❌ Nein, gewerblich |
| Ferienwohnung selten genutzt | ❌ Nein, keine "ueberwiegende" Eigennutzung |
| Zweitwohnsitz fuer Beruf | ✅ Ja, wenn Arbeitsort und Hauptwohnsitz dort |
Im Verkaufsjahr und in den 2 vorangegangenen vollen Kalenderjahren muss Eigennutzung vorgelegen haben. Die Eigennutzung muss nicht 36 Monate dauern, schon 1 Jahr und 2 Tage Verteilung ueber 3 Kalenderjahre reicht.
Nein. Es muss eine 'ueberwiegende' Selbstnutzung im Jahr sein. Faustregel: mindestens 6 Monate Eigennutzung pro Jahr.
Eine kurze Vermietung (z.B. 2 Monate) ist unschaedlich, wenn Eigennutzung deutlich ueberwiegt. Bei Vermietung 6+ Monate wird das Jahr als Vermietung gezaehlt.
Ja. Die Vorgeschichte spielt keine Rolle. Was zaehlt ist nur das Verkaufsjahr und die 2 davor.
Meldebescheinigung Hauptwohnsitz, Strom-/Gas-/Wasser-Vertraege auf Ihren Namen, Postanschrift, ggf. Zeugen.
Mit dem Steuer-DNA-Rechner sehen Sie Ihre persoenliche Ersparnis in 2 Minuten.
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