9% pro Jahr für 8 Jahre, dann 7% für 4 Jahre. Mit Spitzensteuersatz holen Sie bei einer Denkmalimmobilie schnell 6-stellige Steuerbeträge zurück. Jetzt durchrechnen.
Modellrechnung ohne Anschaffungs-AfA für Altsubstanz. Reale Berechnung mit Steuerberater erforderlich.
| Variante | AfA Jahr 1-8 | AfA Jahr 9-12 | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Vermietung (§7i EStG) | 9% p.a. | 7% p.a. | Vermietung, Sanierung mit Genehmigung |
| Eigennutzung (§10f EStG) | 9% p.a. (10 Jahre) | — | Eigennutzung min. 10 Jahre nach Sanierung |
| Altsubstanz-AfA (zusätzlich) | 2-2,5% p.a. | läuft 40-50 Jahre | nicht begünstigte Anschaffungskosten |
Sanierungsanteil: 9% pro Jahr in den ersten 8 Jahren, dann 7% in den folgenden 4 Jahren = 100% Abschreibung in 12 Jahren. Altsubstanz: 2-2,5% lineare AfA über 40-50 Jahre.
Eintragung in der Denkmalliste, Sanierungs-Genehmigung des Denkmalamtes VOR Beginn der Arbeiten, Bescheinigung über die Höhe der begünstigten Sanierungskosten. Bei Vermietung 12 Jahre erhöhte AfA, bei Eigennutzung 10 Jahre Sonderabschreibung.
Nur Sanierungs- und Modernisierungskosten, die vom Denkmalamt vorab genehmigt wurden. Nicht: Anschaffungskosten der Altsubstanz (dafür normale AfA), Schönheitsreparaturen, Möbel.
Massiv. Bei einem 450.000 € Objekt mit 65% Sanierungsanteil und Spitzensteuersatz: 122.856 € Steuerersparnis über 12 Jahre. Plus Wertsteigerung der Immobilie und Mieteinnahmen.
Nein, entweder Vermietung (§7i EStG, 12 Jahre) oder Eigennutzung (§10f EStG, 10 Jahre). Wechsel innerhalb der Frist möglich, aber Beratung erforderlich.
Der Detail-Rechner berücksichtigt Bundesland, Solidaritätszuschlag, Werbungskosten und liefert eine PDF-Roadmap.
→ Steuer-DNA-Detailrechner